Gemeinsam für kulturelle Bildung

Der Bildungsfonds von Kulturkonsum 114 und MKAW für Familien mit geringem Einkommen und Begabtenförderung.

Förderanträge finden Sie direkt hier im Downloadbereich. Schicken Sie uns Ihren ausgefüllten Antrag direkt an info@mkaw.de oder info@kulturkonsum114.de oder besuchen Sie uns vor Ort, unsere Mitarbeiter beraten Sie gern zu allen Fragen um das Thema Individualförderung.

Auf Mehrfachbelegungen und für Familien mit mehr als einem Kind in einem Ausbildungsverhältnis mit der MKAW, gewährt die Freie Musikschule Wildau 5% Nachlass. Der Anspruch auf diesen Nachlass besteht unabhängig von Förderungsleistungen aus dem Bildungsfonds.

Langfristige, regelmäßige Förderung

Familien mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, die fällige Gebühr für den Unterricht ihres Kindes für die Dauer von 6 Monaten fördern zu lassen. Die Höhe der Fördersumme richtet sich dabei nach der individuellen Situation und wird vom regelmäßig tagenden Fonds-Komitee beschlossen. Nach Ablauf von 6 Monaten kann jeweils ein Folgeantrag gestellt werden.

Hilfe in Notlagen

Bei erhöhter finanzieller Belastung, Krankheitsfällen oder sonstigen Notsituationen kann eine einmalige oder befristete Förderung beantragt werden. Gerade in Extremsituationen ist es dank des Bildungsfonds möglich, einen wichtigen Beitrag zu Kontinuität und Ausbruch aus dem sorgenvollen Alltag zu leisten.

Unterstützung für Talente und besondere Begabungen

Ob durch besondere Leistungen bei Vorspielen und Konzerten, das erfolgreiche Ablegen musikalischer Prüfungen oder auf Empfehlung der Lehrkraft – besondere Talente können auf vielen Wegen entdeckt werden. Der Bildungsfonds unterstützt besonders begabte Schülerinnen und Schüler durch kostenfreie oder kostengünstige Belegung von Zweit- und Ergänzungsfächern und durch die geförderte Teilnahme an Ensembles wie Bands, Chören oder dem Schulorchester.

Auch Schüler/innen, die sich auf einen Wettbewerb wie Jugend musiziert oder eine musikalische Eignungsprüfung an einer Hochschule oder für eine musikbetonte Sekundarschule vorbereiten, können einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.

Die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Musikschulfahrten kann ebenfalls als individuelle Begabtenförderung beantragt werden.

Bisherige Nachlässe der Musikschulen bleiben erhalten

Die schon seit Langem durch die MKAW gewährten Familien- und Mehrfachrabatte bleiben durch die Leistungen des Bildungsfonds unberührt. Anspruch auf diese direkte Förderung hat jede/r Schüler/in an den Musik- und Kulturschulen der MKAW.

Breit aufgestellte Finanzierung

Ein Teil jeder an die MKAW entrichteten Unterrichtsgebühr kommt automatisch dem Bildungsfonds zugute. Förderer haben jederzeit die Möglichkeit, eine zweckbezogene Spende direkt an den Kulturkonsum 114 e.V. oder die MKAW zu leisten. Für eine nachhaltige Arbeit ist der Bildungsfonds auf externe Spenden angewiesen, durch die Mitgliedsbeiträge des Kulturkonsums und der Unterrichtsgebühren der MKAW kann nur ein Bruchteil des Förderungsbedarfs gedeckt werden. Wir freuen uns über Ihre Spende!

03375 / 56 11 25
bildungsfonds@mkaw.de

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