Die monatlichen Gebühren verstehen sich als zwölfter Teil der als Grundlage dienenden Jahresgebühr, bzw. als monatliche Teilrate der Kursgebühr und fallen unabhängig von Ferien- und Feiertagen an.
Im laufenden Jahr haben SchülerInnen mit wöchentlichen Kursen einen Anspruch auf 36, SchülerInnen mit 14-täglichen Kursen einen Anspruch auf 18 Unterrichtseinheiten.
Umfangreiche Förderung
Nachlässe der MKAW
Die Musik- und Kulturakademie Wildau unterstützt an ihren Musikschulen Mehrfachbelegungen ab dem zweiten Fach und Familien mit mehreren Kindern ab dem zweiten Kind in einem Unterrichtsverhältnis mit einem Nachlass in Höhe von 5%auf die o.g. Gebühren.
Unterstützt durch Bildungsfonds
Der gemeinsame Bildungsfonds von MKAW und Kulturkonsum 114 unterstützt auf Antrag in Notlagen, sowie dauerhauft Familien mit geringem Einkommen und besonders begabte SchülerInnen. Mehr erfahren Sie hier.